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7. September 2026

Bei einer Sachbeschädigung handelt es sich um eine absichtliche, beziehungsweise mutwillige Zerstörung, Beschädigung oder Verunstaltung von fremdem Eigentum. Gängig ist das Zerkratzen des Autolacks oder Aufstechen der Reifen, das Beschmieren von Mauern und Zäunen (Graffiti) oder Beschädigungen aller Art, beispielsweise durch Pyrotechnik.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Datei.

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