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19. Dezember 2025

Gemäß der Bestimmung des § 50 Abs. 3 des Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz werden die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2025 gefassten Beschlüsse kundgemacht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument.

Dokumente