Die Mittagessensförderung des Landes Burgenland unterstützt Familien mit geringem Einkommen bei den Kosten für das Mittagessen ihrer Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. Ziel ist es, die Betreuung und Versorgung von Kindern finanziell zu erleichtern und eine gesunde Mahlzeit im Alltag sicherzustellen.

Anspruch & Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, Volks-, Mittelschule oder Sonderschule
  • Bezug der Familienbeihilfe
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen (gestaffelt nach Haushaltsgröße)

 

Ablauf der Förderung

Die Förderung wird als laufender Zuschuss gewährt und direkt bei der Abrechnung der Essensbeiträge berücksichtigt. Sie gilt jeweils für ein Kindergarten- bzw. Schuljahr und muss für jedes Jahr neu beantrag werden.

Die Förderung wird erst ab Antragstellung gewährt, eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich.
 

Nähere Informationen und Beantragung
Mittagessensförderung - Land Burgenland