VERORDNUNG - HALTE- UND PARKVERBOT UNTERE BAHNGASSE

Veröffentlicht am: 21.05.2025

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See hat in seiner Sitzung vom 20.05.2025 einer Verordnung erlassen, mit der vor dem Haus mit der Adresse Untere Bahngasse 19 das Halten und Parken, ausgenommen Behinderte, verboten wird.

Wir weisen darauf hin, dass das Halte- und Parkverbot erst mit Anbringung der erforderlichen Verkehrszeichen in Kraft tritt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.


VO_Halte-u-Parkverbot_UBahngasse19.pdf