SERVICE

Die Verwaltung der Stadtgemeinde Purbach ist bemüht,
Ihnen bei Ihren Anliegen, während der Parteienverkehrszeiten
von Montag bis Freitag 8.00 - 11.30 Uhr & Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr,
weiter zu helfen.

Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 02683 5116
oder schicken Sie uns eine E-Mail an stadtgemeinde@purbach.gv.at

 

 

ID Austria

Am 05.12.2023 wurde die Handy-Signatur vollständig durch die ID Austria ersetzt. Hier finden Sie alle Informationen zur ID Austria: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html

 Um die Funktionen der Applikation weiterhin nutzen zu können, ist ein Umstieg auf ID Austria notwendig.

 Umstieg bei vorhandener Handy-Signatur:
Der Umstieg erfolgt automatisch und bietet Ihnen die Basisfunktion der ID Austria. Die Basisfunktion beinhaltet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur.

 Umstieg auf Vollversion:
Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig.

Beim Umstieg auf die Vollversion ist entscheidend, ob Sie schon eine behördlich registrierte Handy-Signatur besitzen. Haben Sie eine Handy-Signatur, können Sie mittels der Eingabe einer Dokumentennummer (in Österreich geltender Reisepass, Personalausweis) auf die Vollversion umsteigen.

 Sollten Sie bisher keine behördlich registrierte Handy-Signatur besessen haben, ist das Aufsuchen einer Registrierungsbehörde unvermeidbar. Für die Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) und ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) notwendig.

Registrierungsbehörden sind die Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Finanzämter und die Landespolizeidirektion.

Weitere Informationen zu den Registrierungsbehörden finde Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsbehoerden.html

 Bitte beachten Sie, dass wir Sie aufgrund von fehlenden Berechtigungen auf die jeweiligen Registrierungsbehörden verweisen müssen!