EHE

"Die Liebe ist ein Stoff, den die Natur gewebt und die Phantasie bestickt hat" (Voltaire)

Mit 1.1.2018 hat sich der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eisenstadt und Umgebung gegründet.
Diesem Verband gehören neben der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See (mit Ausnahme von Rust) alle Gemeinden im Bezirk Eisenstadt-Umgebung an und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Anlaufstelle sowie eine rasche Bearbeitung standesamtlicher Belange.

Der erste Schritt ist die offizielle Anmeldung (Terminvereinbarung) der Eheschließung mit Ihrer gewünschten Trauungsgemeinde!
Die sogenannte "Ermittlung der Ehefähigkeit" kann grundsätzlich seit 1. November 2013 in jedem Standesamt in Österreich erfolgen, vorzugsweise in jenem Standesamt, in dem die standesamtliche Trauung stattfinden soll.

Bitte beachten Sie, dass ab 2025 Trauungen ausserhalb der Amtsräume und ausserhalb der Dienstzeit nur mehr in eingeschränktem Maße und nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Standesamt stattfinden können!

 


Anmeldung und Dokumente

Eine unverbindliche Anfrage bezüglich eines Trauungstermines richten Sie vorrangig per Mail unter Bekanntgabe folgender Punkte:

  • Wunschtermin / Trauungsort- und zeit
  • Name und Wohnort der Verlobten
  • Staatsangehörigkeit der Verlobten
  • Telefonische Erreichbarkeit

Bitte beachten Sie bei der Auswahl Ihres Trauungstermins und der Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebot), dass das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. das Ehefähigkeitszeugnis maximal sechs Monate gültig ist. Erst nach Überprüfung der erforderlichen Unterlagen können verbindliche Terminreservierungen
(im Besonderen bei Eheschließungen mit Auslandsberührung) fixiert werden!

Info über Ehe & Verpartnerung ab 2018

Info Ehe_Verpartnerung_ab_2018.pdf

 
Trauungsgebühren für die ausserhalb der Amtsräume und ausserhalb der Dienstzeit stattfindenden Trauungen bzw. Verpartnerungen: 

  1. an Werktagen während der Amtsstunden - 200 Euro
  2. an Werktagen ausserhalb der Amtsstunden - 300 Euro
    sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
    (Landeskommissionsgebühren-VO gemäß Verordnung der Bgld. LR vom 26.4.2016)

Gebühren Ermittlungsverfahren:

  • Verfahren der Ermittlung der Ehefähigkeit: Euro 50,- (gesetzliche Bundesgebühr)
  • Vorlage ausländischer Schriften zusätzlich: Euro 80,- (gesetzliche Bundesgebühr)

 

Zusätzlich dazu ist die gesetzlich vorgeschriebene Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten:

im Amtsraum während der Dienstzeit € 5,45
im Amtsraum ausserhalb der Dienstzeit € 10,90
ausserhalb des Amtsraumes während der Dienstzeit € 54,50
ausserhalb des Amtsraumes ausserhalb der Dienstzeit € 54,50