VOLKSBEGEHREN

Volksbegehren 

Einen tagesaktuellen Überblick über alle registrierten Volksbegehren und den Unterstützungserklärungen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.

Wurden im Einleitungsverfahren für ein Volksbegehren genügend Unterstützungserklärungen gesammelt und wurde dem Antrag auf Einleitung vom BMI stattgegeben, dann finden Sie hier alle weiteren Informationen zum Eintragungszeitraum.

Bitte beachten Sie
Bei der persönlichen Eintragung im Rathaus bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Wichtig zu wissen - Allgemeine Infos
Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufliegen kann, ist zuerst eine Anmeldung des Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres notwendig.

  • Ein Volksbegehren läuft in folgenden Schritten ab:
  • Registrierung des Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres
  • Sammeln von mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen ("Einleitungsverfahren")
  • Einbringung des Einleitungsantrages der Betreiber für die Durchführung des achttägigen Eintragungsverfahrens
  • Bundesministerium für Inneres legt einen achttägigen Zeitraum (Eintragungsverfahren) fest, in dem das Volksbegehren nochmals zu erweiterten Öffnungszeiten zur Unterschrift aufliegt.
  • Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.

So funktioniert es:
Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden - und zwar (neu seit 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz.

 

Die Unterstützungserklärung kann …

  • bei jeder beliebigen Gemeindebehörde, persönlich, in Form einer Unterschrift auf dem entsprechenden Formular oder
  • via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur" bzw. Bürgerkarte) erfolgen. Weiterführende Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur in der Bürgerservicestelle.
    Um die Unterschrift vor der Gemeinde leisten zu können, muss ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Behindertenausweis) vorgelegt werden.

Nähere Information gib es auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres: Klick hier

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