Kundmachung über die Auflage des Voranschlagsentwurfs 2026
27.11.2025Gemäß § 68 Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung 2003 informieren wir über die Auflage des Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026.
Im Zeitraum vom 28. November bis einschließlich 12. Dezember 2025 liegt der Voranschlag 2026, während der Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem wahlberechtigen Gemeindemitglied steht es innerhalb der Auflagefrist frei, gegen den Voranschlagsentwurf schriftliche Einwendungen einzubringen.
DOKUMENTE:
Kundmachung über die Auflage des Entwurf des Mittelfristigen Finanzplans 2027 - 2030
27.11.2025Gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 66a Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung 2003 informieren wir über die Auflage des Entwurf des Mittelfristigen Finanzplans der Jahre 2027 bis 2030
Im Zeitraum vom 28. November bis einschließlich 12. Dezember 2025 liegt der Mittelfristige Finanzplan 2027 - 2030, während der Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem wahlberechtigen Gemeindemitglied steht es innerhalb der Auflagefrist frei, gegen den Entwurf des Mittelfristigen Finanzplans schriftliche Einwendungen einzubringen.
DOKUMENTE:
Verkehr zwischen Beteiligten und dem Gemeindeamt der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See
13.03.2024Die nachfolgende Kundmachung regelt den Verkehr zwischen Beteiligten und dem Gemeindeamt der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See. Bitte beachten Sie hierzu das angehängte Dokument.





