Bauverhandlung
06.10.2025Gemäß der §§ 18, 30 Burgenländisches Baugesetz 1997 in Verbindung mit §§ 40 bis 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 wird die Anberaumung einer mündlichen Bauverhandlung öffentlich kundgemacht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
DOKUMENTE:
Verkehr zwischen Beteiligten und dem Gemeindeamt der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See
13.03.2024Die nachfolgende Kundmachung regelt den Verkehr zwischen Beteiligten und dem Gemeindeamt der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See. Bitte beachten Sie hierzu das angehängte Dokument.