BAUEN & WOHNEN

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Bauamt, Standesamt

Michael Jahn
02683 5116

 

Auf dem Weg zur Verwirklichung Ihres Wohntraumes oder Ihrer sonstigen Bauvorhaben sind zahlreiche Schritte zu beachten. An einem gewissen Punkt ist es erforderlich, mit der Baubehörde in Kontakt zu treten. Hier stellt sich oft die Frage, ob das Bauvorhaben bewilligt werden muss, ob eine Bauverhandlung notwendig ist oder ob es sich um geringfügige Bauvorhaben handelt.

Das Burgenländische Baugesetz kennt seit April 2019 zwei Arten von Bauvorhaben:

  1. Geringfügige Bauvorhaben
  2. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Das Land Burgenland hat einen Häuslbauer-Folder herausgegeben, der die wesentlichen Informationen zum Thema Bauen im Burgenland übersichtlich veranschaulicht.
"Bauen im Burgenland"

 

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