KOMMUNALE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG: BESCHLÜSSE UND VERORDNUNGEN DES GEMEINDERATES

Der Gemeinderat ist das zentrale Organ der politischen Willensbildung und Entscheidung auf kommunaler Ebene. Seine Tätigkeit manifestiert sich im Wesentlichen durch zwei Instrumente: Beschlüsse und Verordnungen.

1. Beschlüsse des Gemeinderates (gemäß Burgenländischer Gemeindeordnung)

Ein Beschluss ist eine formelle Entscheidung, die der Gemeinderat nach Beratung und Abstimmung zu einem spezifischen Sachverhalt fasst. Solche Sachverhalte betreffen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde, beispielsweise die Genehmigung des Budgets, die Durchführung von Bauvorhaben oder die Vergabe von Aufträgen.

Beschlüsse werden in Gemeinderatssitzungen mit der erforderlichen Mehrheit gefasst und bilden die Grundlage für das Handeln der Gemeindeverwaltung, insbesondere des Bürgermeisters, der für deren Vollzug zuständig ist. Die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, also die Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Verordnungen, ist dabei eine zwingende Voraussetzung. Der Bürgermeister ist verpflichtet, die Ausführung rechtswidriger Beschlüsse auszusetzen.

Kurzgefasst: Ein Gemeinderatsbeschluss ist eine verbindliche Entscheidung zu einem konkreten Thema, die nach einem formellen Verfahren getroffen wird und die Gemeinde zum Handeln verpflichtet.

2. Verordnungen des Gemeinderates (im Rahmen des österreichischen Rechts)

Im Gegensatz zu Beschlüssen, die individuelle Angelegenheiten regeln, sind Verordnungen vom Gemeinderat erlassene Rechtsnormen mit allgemeiner Gültigkeit innerhalb des Gemeindegebiets. Sie fungieren als "Gesetze auf Gemeindeebene" und richten sich an einen unbestimmten Kreis von Personen oder betreffen eine unbestimmte Anzahl von Fällen.

Verordnungen dienen der Regelung des örtlichen Zusammenlebens und können diverse Bereiche umfassen, wie etwa die öffentliche Sicherheit und Ordnung (z.B. Lärmschutzverordnungen, Regelungen zur Hundehaltung) oder die Nutzung öffentlicher Einrichtungen. Wesentlich ist, dass Verordnungen des Gemeinderates stets im Einklang mit höherrangigem Recht (Bundes- und Landesgesetze) stehen müssen und nicht in dessen Kompetenzen eingreifen dürfen.

Kurzgefasst: Eine Verordnung des Gemeinderates ist eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift für das Gemeindegebiet, die das Zusammenleben ordnet und im Einklang mit übergeordneten Gesetzen stehen muss.