Im Regelfall wird eine behördliche Tätigkeit durch schriftlichen oder mündlichen Antrag, welcher persönlich und im eigenen Namen bei der jeweiligen Behörde eingebracht wird, eingeleitet. Im Falle einer Verhinderung ist es jedoch möglich, sich bei Behördenwegen durch eine andere Person vertreten zu lassen. Hierfür ist es jedoch erforderlich der Vertreterin/dem Vertreter eine Vollmacht zu erteilen.
Eine Vollmacht erlaubt einer anderen Person, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln – etwa bei Behördenwegen oder rechtlichen Angelegenheiten.
Wichtige Punkte:
- Form: Schriftlich mit Name, Unterschrift und Umfang der Befugnisse.
- Arten: Einzelvollmacht, Gattungsvollmacht oder Generalvollmacht.
- Gültigkeit: Endet bei Widerruf oder Tod, außer bei ausdrücklich geregelter postmortaler Vollmacht.
- Vertretung bei Behörden: In vielen Fällen möglich – bei bestimmten Amtswegen ist persönliche Anwesenheit erforderlich (z. B. Reisepass, Strafregister).
- Vorsorgevollmacht: Für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit – muss registriert werden.
Hier finden Sie ein ausfüllbares Vollmachtmuster: Vollmacht_Muster_oegvat_1.docx
Nähere Informationen zur Vollmacht finden Sie hier: Vollmacht − Vertretung bei Behördenwegen
💡 Tipp: Eine klare und gut formulierte Vollmacht erleichtert viele Behördenwege und schützt vor Missverständnissen