Kurzfassungen zur Eintragung in die Wählerevidenzen / Europa-Wählerevidenz
Für Auslandsösterreicher:innen:
Wenn Sie keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, aber an Wahlen oder Volksabstimmungen teilnehmen möchten, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für Europawahlen ist zusätzlich die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz nötig. Diese Eintragung gilt 10 Jahre. Formulare erhalten Sie bei österreichischen Vertretungsbehörden. Weitere Infos und das Antragsformular finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums.
Formular: AF100-Antrag_Waehlerevidenz-gelb-Version_11_E (1).pdf
Für Personen mit Nebenwohnsitz in Österreich:
Bei Gemeinderats-, Bürgermeister- und Landtagswahlen können auch Personen mit Nebenwohnsitz wahlberechtigt sein. Voraussetzung ist die Eintragung in die Wählerevidenz, nach Prüfung durch den Bürgermeister. Dafür sind Erhebungsblatt und Wähleranlageblatt vollständig auszufüllen und im Gemeindeamt abzugeben.
Formular: Erhebungsblatt für die Feststellung eines NWS-Wahlrechtes.pdf
Für EU-Bürger:innen mit Wohnsitz in Österreich:
EU-Bürger:innen müssen das Formular „Antrag auf Eintragung in die EU-Wählerevidenz (blau)“ ausfüllen und beim zuständigen Gemeindeamt abgeben. Nach Eintragung muss der Herkunftsstaat über den Verlust des Wahlrechts informiert werden. Formulare und Übersetzungshilfen: wahlformulare.at
Formulare:
AF101__Antrag_auf_Eintragung_in_die_Europa-Waehlerevidenz_fuer_Unionsbuerger.pdf
Europa_Waehleranlageblatt.pdf
Selbstauskunft über die Wählerevidenz:
Unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft können Sie sich mit ID-Austria anmelden und abfragen, in welcher Wählerevidenz Sie eingetragen sind.
Weiterführende Informationen klicken Sie
österreich.gv.at
bmi.gv.at