KUNDMACHUNG NACH § 50 ABS. 3 BGLD. GEMEINDEVOLKSRECHTEGESETZ

Veröffentlicht am: 19.12.2025

Gemäß der Bestimmung des § 50 Abs. 3 des Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz werden die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2025 gefassten Beschlüsse kundgemacht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument.


Kundmachung_17.12.pdf