Gemäß § 68 Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung 2003 informieren wir über die Auflage des Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026.
Im Zeitraum vom 28. November bis einschließlich 12. Dezember 2025 liegt der Voranschlag 2026, während der Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem wahlberechtigen Gemeindemitglied steht es innerhalb der Auflagefrist frei, gegen den Voranschlagsentwurf schriftliche Einwendungen einzubringen.
Kundmachung Auflage VA 2026.pdf


