BAUVERHANDLUNG

Veröffentlicht am: 06.10.2025

Gemäß der §§ 18, 30 Burgenländisches Baugesetz 1997 in Verbindung mit §§ 40 bis 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 wird die Anberaumung einer mündlichen Bauverhandlung öffentlich kundgemacht.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.


Kundmachung Wallner Schmalkräftengasse 6.pdf