Gemäß § 44a Straßenverkehrsordnung 1960 werden anlässlich von Bauarbeiten im Bereich der Adressen Neubaugasse 36 bis 36a vorübergehende Verkehrsbeschränkungen und Verbote verordnet.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
5_VO_Neubaugasse 36.pdf