Gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 66a Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung 2003 informieren wir über die Auflage des Entwurf des Mittelfristigen Finanzplans der Jahre 2027 bis 2030
Im Zeitraum vom 28. November bis einschließlich 12. Dezember 2025 liegt der Mittelfristige Finanzplan 2027 - 2030, während der Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem wahlberechtigen Gemeindemitglied steht es innerhalb der Auflagefrist frei, gegen den Entwurf des Mittelfristigen Finanzplans schriftliche Einwendungen einzubringen.
Kundmachung Auflage MEFP 2027-2030.pdf


