Gemäß der Bestimmung des § 50 Abs. 3 des Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz werden die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2025 gefassten Beschlüsse kundgemacht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument.
Kundmachung_17.12.pdf


