INFORMATIONEN "VERANSTALTUNGEN"

Veranstaltungen
(Bgld. Veranstaltungsgesetz vom 7.10.1993, LGBl Nr. 2/1994)


Allgemeine Information

Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Das wesentlichste Unterscheidungsmerkmal ist die allgemeine Zugänglichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen. Trifft dieses Kriterium zu, ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.

Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im jeweiligen Veranstaltungsgesetz, das bundesländerweise unterschiedlich geregelt ist. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Veranstaltungsgesetze können die weiteren Ausführungen nur überblicksmäßig bzw. beispielhaft erfolgen.

Öffentliche Veranstaltungen werden unterteilt in:
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen (Meldung bei Landesregierung oder Bezirkshauptmannschaft)
Anmeldepflichtige Veranstaltung (Meldung beim Gemeindeamt)


Anmeldepflichtige Veranstaltungen … (Gemeinde)
Alle nicht einer Bewilligung unterliegenden Veranstaltungen hat der Veranstalter – unbeschadet einer allfälligen nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Anmeldung oder Bewilligung – schriftlich anzumelden.

Anmeldepflichtige Veranstaltungen hat der Veranstalter spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Gemeindeamt anzumelden.
Mehrere Veranstaltungen gleicher Art innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Jahr können mit einer Eingabe angemeldet werden.

Zur Anmeldung einer Veranstaltung ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Anmeldung.pdf einer Veranstaltung beim Gemeindeamt vorzulegen. Daraufhin wird eine Bestätigung über die Anmeldung ausgestellt und der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft zur Kenntnis vorgelegt.


Bewilligungspflichtige Veranstaltungen … (BH-EU)
• Varieté- und Revueveranstaltungen,
• Musikfestivals,
• Zirkusveranstaltungen,
• Tierschauen mit Raubtieren,
• Veranstaltungen, die im Umherziehen durchgeführt werden,
• Sonstige Veranstaltungen, deren Durchführung sich über den Bereich einer Ge-meinde hinaus erstreckt.
• Öffentliche Filmvorführungen

Kosten
Je nachdem, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und wo diese statt-findet, fallen unterschiedliche Gebühren für die Anmeldung an (z.B. Bundesgebühren, Landesverwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren).

unentgeltliche Veranstaltungen (kein Eintritt)
• Anmeldung: 14,30 Euro
• Bestätigung an die Behörde gerichtet: FREI
• Bestätigung an den Veranstalter: 14,30 Euro
• Verwaltungsabgabe: 22,00 Euro

entgeltliche Veranstaltungen (Eintritt/freie Spende)
• Anmeldung: 47,30 Euro
• Bestätigung an die Behörde gerichtet: FREI
• Bestätigung an den Veranstalter: 14,30 Euro
• Verwaltungsabgabe: 22,00 Euro

Veranstaltungen von Feuerwehren, Kirchen und Vereinen wohltätigen und humanitären Zwecks sind generell von Gebühren befreit.


Hinweis
Wenn es sich um eine öffentliche Aufführung handelt, bei der geschützte Musik und/oder Texte dargeboten werden (z.B. Unterhaltungs- oder Tanzveranstaltung), müssen eventuell zusätzlich Nutzungsgebühren an die Urheberrechtsgesellschaft "Autoren, Komponisten und Musikverleger" (AKM) gezahlt werden.


Voraussetzungen
Die Bewilligung für Veranstaltungen darf nur erteilt werden
• natürlichen oder juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechtes sowie eingetragenen Erwerbsgesellschaften;
• wenn der Veranstalter über eine Veranstaltungsstätte für die betreffende Veranstaltung verfügt;
• die Veranstaltung nicht unter ein Verbot fällt;
• gegen die Veranstaltung keine Bedenken aus bau-, feuer-, gesundheits-, sichtlichkeits- oder sicherheitspolizeilichen Gründen bestehen;
• wenn im Hinblick auf die Art der Veranstaltung, der Besucheranzahl oder beim Erfordernis besonderer Vorkehrungen für die Gefährdung der Sicherheit von Menschen oder Sachen, die von der Behörde vorgeschriebenen geeigneten Auflagen erfüllt werden und der Nachweis des Abschlusses einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zur Deckung der nach der Art der Veranstaltung in Betracht kommenden Schäden erbracht wird.

Das Ansuchen um Erteilung einer Bewilligung für Veranstaltungen hat zu enthalten:
o die Bezeichnung der Veranstaltung,
o Name, Wohnsitz, Geburtsdatum und Staatsbürgerschaft des Veranstalters, wenn es sich um eine natürliche Person handelt,
o Bezeichnung und Sitz des Veranstalters, wenn es sich um eine juristische Person, Personengesellschaft des Handelsrechtes oder eingetragene Erwerbsgesellschaft handelt, sowie die Daten des verantwortlichen Beauftragten,
o Ort der Veranstaltung und genaue Bezeichnung der Veranstaltungsstätte sowie Name und Wohnsitz ihres Besitzers,
o Nachweis einer Veranstaltungsstätte (z.B. Bewilligungs- und Genehmigungsbescheide),
o die voraussichtliche Zahl der Besucher und
o Datum und Dauer der Veranstaltung, allenfalls die Anzahl der Veranstaltungen und den Zeitraum, für den die Bewilligung angestrebt wird.

Veranstaltungsstätte INFO.pdf

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