KUNDMACHUNGEN ÜBER DIE AUFLAGE DES VORANSCHLAGS 2025 UND DER RECHNUNGSABSCHLÜSSE 2024 UND 2025 DES SANITÄTSKREIS PURBACH-BREITENBRUNN

Veröffentlicht am: 14.01.2026

Gemäß § 68 Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung 2003 informieren wir über die Auflage des Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Rechnungsabschlüsse der Jahre 2024 und 2025 des Sanitätskreises Purbach-Breitenbrunn.

Im Zeitraum vom 15. Jänner bis einschließlich 29. Jänner 2026 liegen der Voranschlag und die Rechnungsabschlüsse, während der Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedem wahlberechtigen Gemeindemitglied steht es innerhalb der Auflagefrist frei, gegen die Entwürfe schriftliche Einwendungen einzubringen.


Kundmachung SK RA 2024 unterschrieben.pdf Kundmachung SK RA 2025 unterschrieben.pdf Kundmachung SK VA 2025 unterschrieben.pdf