VERORDNUNG VON VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN

Veröffentlicht am: 11.09.2025

Gemäß § 44a Straßenverkehrsordnung 1960 werden anlässlich von Bauarbeiten im Bereich der Adressen Neubaugasse 36 bis 36a vorübergehende Verkehrsbeschränkungen und Verbote verordnet.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.


5_VO_Neubaugasse 36.pdf