SCHULSTARTGELD FÜR TAFERLKLASSLER

Veröffentlicht am: 22.08.2025

Schulstartgeld für Taferlklassler ab 1. September beantragen: Für einen guten Schulstart in PURBACH!

 

Liebe Eltern!

Liebe Erziehungsberechtigte!

 

Der erste Schultag ist für Ihr Kind – und auch für Sie – ein ganz besonderer Moment. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt, der viele schöne, aber auch herausfordernde Veränderungen mit sich bringt. Gerade beim Schuleintritt entstehen oft zusätzliche Kosten, die das Familienbudget belasten können.

 

Um hier gezielt zu unterstützen, bietet das Land Burgenland auf Initiative der SPÖ seit vielen Jahren das Schulstartgeld für Taferlklassler an. Bereits im Jahr 2022 wurde das Schulstartgeld aufgrund der Teuerung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrätin Daniela Winkler auf 120 Euro erhöht.

 

Gerade in Zeiten anhaltend hoher Preise ist es unsere Verantwortung, Familien spürbar zu entlasten und allen Kindern die besten Chancen auf ihrem Bildungsweg zu ermöglichen – unabhängig vom Geldbörsel der Eltern. Auf Maßnahmen wie das Schulstartgeld oder den Gratis-Kindergarten sind wir im Burgenland stolz!

 

Wer kann das Schulstartgeld beantragen?

  1. Kinder mit Hauptwohnsitz im Burgenland
  2. Erstmaliger Besuch einer Pflichtschule  

 

Wie und bis wann?

  1. Der Antrag kann ab Schulbeginn bis spätestens Ende des Schuljahres gestellt werden – online, per E-Mail oder postalisch.
  2. Das Schulstartgeld wird einmalig und pro schulpflichtiges Kind für das erste Schuljahr ausbezahlt.


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bit.ly/SchulstartgeldBurgenland


Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind einen erfolgreichen und unbeschwerten Start in das erste Schuljahr!

 

Ihr Bürgermeister

Ing. Harald Neumayer