Mit Wirksamkeit vom 3. November 2025 wurde das gesamte Bundesgebiet durch die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als Gebiet mit erhöhtem Risiko für Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) gemäß § 8 Abs. 3 VGV ausgewiesen.
Diese Einstufung bringt umfassende sicherheitsrelevante Maßnahmen für Geflügelhalter mit sich, welche Sie in der angehängten Kundmachung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden.
2025-0.874.555-1-A - Ausgang Bundesländer_30.10.2025_Amt der Burgenländischen Landesregierung Vet.Abt.-7000Eisenstadt.pdf


