KUNDMACHUNGEN ÜBER DIE AUFLAGE DES VORANSCHLAGS 2025 UND DER RECHNUNGSABSCHLÜSSE 2024 UND 2025 DES SANITÄTSKREIS PURBACH-BREITENBRUNN

Veröffentlicht am: 01.12.2025

Gemäß § 68 Abs. 1 Bgld. Gemeindeordnung 2003 informieren wir über die Auflage des Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Rechnungabschlüsse der Jahre 2024 und 2025 des Sanitätskreises Purbach-Breitenbrunn.

Im Zeitraum vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Dezember 2025 liegt der Voranschlag und die Rechnungsabschlüsse, während der Amtsstunden, zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedem wahlberechtigen Gemeindemitglied steht es innerhalb der Auflagefrist frei, gegen die Entwürfe schriftliche Einwendungen einzubringen.

 


Kundmachung_RA_2024.pdf Kundmachung_RA_2025.pdf Kundmachung_VA_2025.pdf