BAUBEGINN & BAUAUSFÜHRUNG

Super! Ich habe meine Baubewilligung! Was nun? Üblicherweise kann 2 Wochen nach Zustellung oder Abholung der Genehmigung zu bauen begonnen werden. Der Baubeginn von bewilligten Bauvorhaben ist vor den ersten Bauarbeiten schriftlich anzuzeigen. Die Baubehörde stellt Ihnen aufgrund der Baubeginnanzeige eine Bauplakette aus, die gut sichtbar bei der Baustelle anzubringen ist. Wenn Sie während der Bauausführung von dem genehmigten Plan abweichen wollen, ist ein Baustopp einzulegen und die Baubehörde neuerlich zu kontaktieren. Erforderlichenfalls ist eine neue Baubewilligung notwendig oder der Änderungswunsch ist schlicht nicht möglich.

 

Tipp:
Teilen Sie uns auch mit, wann Sie Ihr geringfügiges Bauvorhaben starten. Das kann unter Umständen auch Vorteile für Sie haben!
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