VERORDNUNG VON VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN

Veröffentlicht am: 23.04.2025

Gemäß § 44a Straßenverkehrsordnung 1960 werden anlässlich von Bauarbeiten im Bereich der Adresse Hauptgasse 31 vorübergehende Verkehrsbeschränkungen und Verbote verordnet.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang:


VO_Hauptgasse31_signed.pdf